Mietbedingungen

Informationen zur Vermietung des Mazda MX-5


Diese Seite informiert über die Konditionen und den Ablauf der Vermietung. Der verbindliche Mietvertrag wird erst bei der persönlichen Fahrzeugübergabe abgeschlossen.


Fahrzeugdetails

  • Modell: Mazda MX-5, Baujahr 2000, 110 PS (81 kW)
  • Karosserie: offener Zweisitzer (Cabrio)
  • Kilometerstand: ca. 110.000 km
  • Versicherung: Vollkaskoversichert
  • Ausstattung: Warndreieck, 2 Warnwesten, Verbandskasten, Bedienungsanleitung


Voraussetzungen für die Miete

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Führerschein: Klasse B, seit mindestens 3 Jahren im Besitz
  • Fahrtüchtigkeit: keine Fahrverbote, keine Alkohol-/Drogenbeeinflussung


Preise & Kaution

  • Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste und werden individuell bei Anfrage vereinbart. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.
  • Kaution: 500 €, zahlbar vorab oder bei Übergabe (Bar, Überweisung, PayPal)
  • Kraftstoffkosten trägt der Mieter – das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und sollte so zurückgegebe
  • Verbrauchte Betriebsstoffe (z. B. Öl) während der Mietzeit trägt der Mieter


Übergabe & Mietdauer

  • Abholung und Rückgabe nach Terminvereinbarung in Marburg
  • Ein schriftliches Übergabeprotokoll dokumentiert Zustand und Kilometerstand
  • Die Mietdauer beginnt mit Übergabe und endet mit Rückgabe


Nutzung & Verhalten

  • Nutzung nur innerhalb Deutschlands
  • Nicht gestattet:
    • Teilnahme an Motorsport-, Gelände- oder Rennveranstaltungen
    • Untervermietung oder Weitergabe an Dritte
    • Technische oder optische Veränderungen am Fahrzeug
    • Rauchen von Zigaretten o. Ä. (E-Zigaretten erlaubt, sofern geruchsfrei)
    • Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO)

 

Reparaturen & Defekte

  • Kleinreparaturen bis 150 € können nach Rücksprache selbst übernommen werden
  • Bei gravierenden Mängeln: bitte sofort melden – ggf. erfolgt Vertragskündigung
  • Ggf. anteilige Erstattung des Mietpreises bei Einschränkungen durch technische Defekte

 

Unfälle & Schäden

  • Bei Unfall: sofortige polizeiliche Meldung + schriftlicher Bericht mit Fotos
  • Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, gelten als durch den Mieter verursacht (außer Gegennachweis)
  • Haftung besteht bei Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Nutzung oder Verstößen gegen die Mietbedingungen

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