
Mietbedingungen
Informationen zur Vermietung des Mazda MX-5
Diese Seite informiert über die Konditionen und den Ablauf der Vermietung. Der verbindliche Mietvertrag wird erst bei der persönlichen Fahrzeugübergabe abgeschlossen.
Fahrzeugdetails
- Modell: Mazda MX-5, Baujahr 2000, 110 PS (81 kW)
- Karosserie: offener Zweisitzer (Cabrio)
- Kilometerstand: ca. 110.000 km
- Versicherung: Vollkaskoversichert
- Ausstattung: Warndreieck, 2 Warnwesten, Verbandskasten, Bedienungsanleitung
Voraussetzungen für die Miete
- Mindestalter: 21 Jahre
- Führerschein: Klasse B, seit mindestens 3 Jahren im Besitz
- Fahrtüchtigkeit: keine Fahrverbote, keine Alkohol-/Drogenbeeinflussung
Preise & Kaution
- Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste und werden individuell bei Anfrage vereinbart. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.
- Kaution: 500 €, zahlbar vorab oder bei Übergabe (Bar, Überweisung, PayPal)
- Kraftstoffkosten trägt der Mieter – das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und sollte so zurückgegebe
- Verbrauchte Betriebsstoffe (z. B. Öl) während der Mietzeit trägt der Mieter
Übergabe & Mietdauer
- Abholung und Rückgabe nach Terminvereinbarung in Marburg
- Ein schriftliches Übergabeprotokoll dokumentiert Zustand und Kilometerstand
- Die Mietdauer beginnt mit Übergabe und endet mit Rückgabe
Nutzung & Verhalten
- Nutzung nur innerhalb Deutschlands
- Nicht gestattet:
- Teilnahme an Motorsport-, Gelände- oder Rennveranstaltungen
- Untervermietung oder Weitergabe an Dritte
- Technische oder optische Veränderungen am Fahrzeug
- Rauchen von Zigaretten o. Ä. (E-Zigaretten erlaubt, sofern geruchsfrei)
- Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Reparaturen & Defekte
- Kleinreparaturen bis 150 € können nach Rücksprache selbst übernommen werden
- Bei gravierenden Mängeln: bitte sofort melden – ggf. erfolgt Vertragskündigung
- Ggf. anteilige Erstattung des Mietpreises bei Einschränkungen durch technische Defekte
Unfälle & Schäden
- Bei Unfall: sofortige polizeiliche Meldung + schriftlicher Bericht mit Fotos
- Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, gelten als durch den Mieter verursacht (außer Gegennachweis)
- Haftung besteht bei Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Nutzung oder Verstößen gegen die Mietbedingungen